Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Daraus folgt unter Anderem:

– man blinkt frühzeitig um Spurwechsel anzuzeigen
– man drängelt nicht
– in unklaren Situationen verhält man sich besser zurückhaltend und versucht möglicherweise per Handzeichen die Situation zu klären

Kurzum:
man verhält sich auf der Straße nicht so als wäre man ein Arschloch, das Auto eine Waffe und ansonsten ja eh nur Vollidioten auf den Straßen und überhaupt “die Straße gehört mir”.

Als mein Vater seinen Führerschein gemacht hat, musste er die ersten 10 § der StVO noch auswendig lernen und auch dem Prüfer rezitieren. Und sich auch später daran gehalten, was mal erlernt war.

Heutzutage sind die Prüfer wohl schon froh, wenn sie die Prüfung überhaupt überleben …

2 Gedanken zu „Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung

  1. Ach, geht so.
    Der Post entstand nachdem ich zwei Kollegen bei einem Gespräch über unklare Autosituationen zugehört hatte. Und da habe ich mich an die StVO erinnert und daran, dass die ersten Paragraphen eigentlich schon alles abdecken, was notwendig ist solche Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

    Aber wie man sehen kann, diese Paragraphen scheinen nicht mehr in den Verkehrsschulen gelehrt zu werden. 🙁

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