Die Indische Botschaft in Berlin hat die Behauptung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, dass auf dem Subkontinent Kinderpornographie nicht geächtet sei, entschieden zurückgewiesen. Die Darstellung der CDU-Politikerin “ist völlig unbegründet und irreführend”, schreiben die Diplomaten überraschend unverblümt in einer Antwort auf Nachfrage von Bloggern. Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 würden mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kinderpornographie beinhalten, etwa Abschnitt 354 über Verstöße gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung und Abschnitt 377 über “unnatürliche” Handlungen und Straftaten.
Ok, das mit der Krise ist übertrieben, aber wenn Fr. v. d. L. lügen darf, dann ich auch!