Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet”

Es gibt auch noch Richter, die sich von der Filmindustrie nicht alles untermogeln lassen. Glücklicherweise.

Dem Vortrag der Filmindustrie, wonach die Mehrzahl der “durchschnittlichen Internetnutzer” durch die DNS-Sperre davon abgehalten würden, einen anderen Weg zu den gesperrten Inhalten zu suchen, wollte das Gericht keinen Glauben schenken. Tatsächlich sei es den Richtern selbst “in wenigen Minuten” gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden. Dieses dürfte für die typischen Nutzer von Filmdownloadseiten sogar noch schneller möglich sein.

Quelle: Heise

Glücklicherweise leben wir – zur Zeit noch – in einem Rechtsstaat in dem es auch noch sowas wie Gewaltenteilung zwischen Judikative, Executive und Legislative gibt.
Das Zensursula will genau das aufheben, gibt sie doch die komplette ‘Gesetzgebung’ (das erstellen von Filterlisten ohne die Einsicht durch Richter) und die Strafverfolgung von sogenannten Pedokriminellen in die Hände des BKA.

Sollte man Fr. v. d. L. vielleicht mal auf diesen Punkt hinweisen? Obwohl… das hat beim Rollstuhlfahrer auch noch nichts gebracht.

Und Anzeigen gegen Politiker, die gegen geltendes Recht verstoßen und sich offensichtlich gegen das Grundrecht aussprechen bringen ja leider auch nichts.

Warten wir doch einfach auf die kommenden ‘sozialen Unruhen’ von denen schon mal zu lesen war.

Leider wird sich obiges Urteil zu einem Bumerang verkehren, sobald die geplanten Zensur-Gesetze in Papier gegossen sind:

Die Situation könne sich noch erheblich verschlimmern, wenn die Pläne der Bundesregierung zu DNS-Sperren Gesetz werden sollten. erläuterte Forgó: “Das Gericht hat die Ablehnung des Anspruchs nämlich wesentlich auch mit dem wirtschaftlichen Aufwand begründet, den der Provider leisten müsste, um eine DNS-Sperre durchzuführen. Fiele dieser Aufwand weg, weil aus ganz anderen Gründen sowieso DNS-Sperren bestehen, dann lässt sich diese Argumentation so nicht mehr weiterführen und dann ist man als Provider auf hoher See und vor einem Hamburger Gericht noch mehr in Gottes Hand als bisher, wenn man es mit Inhabern von Urheberrechten zu tun bekommt.”

Quelle: Heise