Nachtrag zu dem hier.
Das Arbeitsamt muss einem Bordell keine Prostituierten suchen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch höchstrichterlich klargestellt und damit die Forderung eines Bordellbetreibers aus Speyer in dritter und letzter Instanz abgewiesen.
“Wir werden nicht vermitteln, solange es nicht eine eindeutige moralische Haltung in Deutschland zur Prostitution gibt. Wenn doch, müsste es aber ein ganz normaler Beruf sein, ohne Wenn und Aber. Und das schließt auch das Recht auf Weiterbildung ein.” Hätte der Kläger mit seinem Ansinnen Erfolg gehabt, hätte die Bundesagentur für Arbeit auch Fortbildungen für Prostituierte finanzieren müssen.