Packstation – das Finale?

Heute kam doch tatsächlich ein Anruf auf mein Handy. Ein sehr netter Herr von der DHL fragte, ob ich einen kurzen Moment Zeit hätte, meinen Brief zu besprechen.

Aus dem Gespräch ergaben sich folgende Aussagen:

1. Auch Express-Fahrer haben die technischen und Möglichkeiten Pakete in die Packstation einzulegen und sind auch darin geschult.

2. Das Kontingent für Express-Pakete ist jedoch begrenzt. Es besteht also die Möglichkeit, das ein Paket nicht eingelegt werden kann. In diesem Fall ist der Fahrer theoretisch verpflichtet das Paket wieder mitzunehmen und DHL macht eine neue Zustellung mit dem Kunden (also mir) aus.

3.
Wenn ein Fahrer sich darüber hinaus bemüht das Paket direkt zuzustellen indem er sein privates Handy verwendet um Kontakt zum Kunden aufzunehmen, dann ist das eine weit über seine normale Verpflichtung hinausgehende Aktivität.

Nachüberlegung
(ist mir natürlich mal wieder während des Gespräches nicht eingefallen),
die mich an einen ‘ganz besonderen‘ Fahrer glauben lässt:

1. Bei der zweiten Zustellung hat mich der Fahrer definitiv gefragt, was bzw. wo diese ‘Packstation’ eigentlich ist. Das lässt mich zumindest an der Aussage zweifeln, dass der Fahrer ausreichend und korrekt geschult wurde.

2. Bei der dritten Zustellung (ein reklamiertes Handy, das mir ohne mein Zutun und sozusagen als Wiedergutmachung durch Amazon als Express-Paket zustellt wurde – ohne, dass ich etwas dagegen tun konnte) hat der Fahrer mich noch von Unterwegs aus angerufen und gar nicht erst die Packstation angesteuert, denn er befand sich laut eigener Aussage am Telefon noch gar nicht in der Reichweite meiner Adresse – ich musste noch ca. 15 Minuten warten – und die Packstation ist von hier aus nur 3 Autominuten entfernt. Er war also gar nicht erst an der Packstation! Im übrigen hatte er auch keine Freisprecheinrichtung oder ein Headset…

Konsequenz
Kommt es noch einmal zu so einer Zustellung eines Express-Paketes, so soll ich mich unverzüglich unter Nennung der Paket-Verfolgungsnummer an DHL wenden. Nur so kann die Beschwerdestelle feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Überlastung der betreffenden Packstation handelt oder um einen ‘ganz besonderen‘ Fahrer. Tja… das könnt ihr haben. 🙂

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